Wir haben als eine von wenigen Kanzleien frühzeitig das Insolvenzplanverfahren als probates Sanierungsinstrument neben der übertragenden Sanierung erfolgreich eingesetzt.
Der Insolvenzplan bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um das Ergebnis für Gläubiger zu optimieren und gleichzeitig das Unternehmen oder die berufliche Tätigkeit des Schuldners zu erhalten.
Neben der Schuldenbereinigung als Ziel und Aufgabe des Verfahrens wird für das insolvente Unternehmen eine betriebswirtschaftliche Planung auf güter-, erfolgs- und finanzwirtschaftlicher Ebene erstellt. Durch die Planvorgaben erhält der Gläubiger über einen gewissen Zeitraum hinweg Ausschüttungen und der Schuldner kann sein Unternehmen über diesen Zeitraum und darüber hinaus in Eigenverwaltung weiterführen.
Die Komplexität des Planverfahrens ergibt sich aus den umfangreichen gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzordnung. Die Aufgliederung und der Inhalt eines Insolvenzplanes lässt sich wie folgt schemenhaft darstellen.
Aufgliederung und Inhalt eines Insolvenzplanes
1. Darstellender Teil
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Angabe der Zielsetzung des Planes |
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Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen zur Erreichung der Planziele |
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Prüfung der Sanierungsfähigkeit und Analyse der Krisenursachen |
2. Gestaltender Teil
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Beschreibung der Regelungen für die Beteiligten des Planes |
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Beschreibung der Wirkungen des Planes für und gegen die Beteiligten |
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Festlegung der Änderungen in der Rechtsstellung der Beteiligten |
3. Anlagen
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Vermögensübersicht |
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Ergebnisplan |
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Finanz- und Liquiditätsplan |
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Vergleichsrechnung |
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Erklärung des Schuldners |
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Sonstige Erklärungen |
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