Herr Wegener wurde 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und trat am 1.11.1992 als Sozius in die Kanzlei Dr. Müller & Partner in Göttingen ein. Seit 1994 befasst sich Rechtsanwalt Wegener zunehmend mit dem Konkursrecht. Im August 2002 folgt die Gründung der Kanzlei Wegener & Köke. Seit November 2001 ist Herr Wegener Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Neben zahlreichen Fachpublikationen ist Rechtsanwalt Wegener Mitkommentator des renommierten Frankfurter Kommentars zur Insolvenzordnung, der im November 2001 herausgegeben wurde und mittlerweile im November 2010 in der 6. Auflage erschienen ist. Er kommentiert dort die praxisrelevanten §§ 103ff. InsO, die sich mit den Gestaltungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren und der Verwertung der Insolvenzmasse befassen.