Die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit kann auch ausserhalb des Insolvenzverfahrens im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Liquidation erfolgen. Diese aussergerichtliche Unternehmensabwicklung erfordert besonderes Know-how im Steuerrecht und der Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens. Gerade in diesen Bereichen führen Fehler zu dauerhaften Schäden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Planungen auch mit dem Ziel der Liquidation langfristig erreichbar sind.
Die Sozietät verfügt über langjährige Erfahrung in der aussergerichtlichen Liquidation. Wir sind in der Lage, die Geschäftsführung sicherzustellen und können durch unsere langjährigen Geschäftspartner eine Verwertung des Vermögens sicherstellen, ohne das die Unternehmenswerte vernichtet werden.
Die seröse Liquidation erfordert zunächst die Erhebung der aktuellen Unternehmensdaten. Die Ermittlung und Bewertung der Aktiva und Passiva auch unter Liquidationsgesichtspunkten sichert für die Organe des Unternehmens die gesetzlich gebotenen Handlungsalternativen ab.
Wir begleiten die Liquidation und sichern die Einhaltung der erarbeiteten Planung ab. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Planabweichungen die notwendigen Maßnahmen erfolgen und gesetzliche Risiken für die Unternehmensträger vermieden werden. Die Verwertung des Vermögens erfolgt in Abstimmung mit dem Unternehmen. Dabei verfolgen wir vorrangig das Ziel, die Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden und den Verkauf des Unternehmens im Ganzen oder in Teilbereichen zu Fortführungswerten zu ermöglichen.
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