Unter diesem Punkt verstehen wir die Ergreifung von betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung einer Unternehmenskrise außerhalb der Insolvenz. Angesichts der Einzigartigkeit und Komplexität der individuellen Situation, in der sich das jeweilige Unternehmen befindet, beraten und begleiten wir Sie von der betriebswirtschaftlichen Analyse zur Ermittlung der Krisenursachen bis hin zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Wir erarbeiten mit Ihnen Möglichkeiten zur Beseitigung der Krise, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und beraten dabei den Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Vermeidung von Haftungsrisiken.
Die enge Verzahnung dieses Tätigkeitsbereiches mit dem der Insolvenzverwaltung zeigt sich in zahlreichen Themen, insbesondere in der Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bei der Frage Forderungsverzicht, Eigenkapitalersatz und Gesellschafterdarlehen.
Der Erfolg einer Sanierung hängt nicht zuletzt von der steuerrechtlichen Komponente ab. Die Steuerlasten auf der Ebene Gesellschaft und Gesellschafter sind getrennt und individuell bei jeder Form der Sanierung zu untersuchen. Das Spektrum der steuerlichen Folgen ist breit. Frau Steuerberaterin Fleischmann ist auf dem Gebiet des Sanierungssteuerrechts geschult und durch ihre langjährige Praxiserfahrung auf jede Form der Krise bestmöglich vorbereitet.
Unsere Leistungen im einzelnen
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Ist-Aufnahme: betriebswirtschaftliche Analyse |
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Ableitung von Krisenursachen und Unternehmensrisiken |
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Prüfung der Sanierungsfähigkeit |
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Erstellung eines Sanierungsplans |
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Begleitung bei der Realisierung von Sanierungsmaßnahmen |
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